Silvesternacht

Für Feuerwehren und Rettungsdienste bedeutet die Silvesternacht seit Jahren höchstes Arbeitsaufkommen. Brände, verursacht durch Leichtsinn und mangelnde Sorgfalt beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern, richten jährlich Schäden in Millionenhöhe an. Auch die Feuerwehr Castrop-Rauxel kann an Silvester nicht von einer ruhigen Nacht sprechen.

Es gibt eine Reihe von Punkten auf die man achten sollte, damit die Silvesternacht kein jähes Ende nimmt. Ein Problem dabei ist, dass die Stimmung gerade beim Jahreswechsel meistens locker und unverkrampft ist. Und schließlich ist in den letzten Jahren den meisten Bürgern auch noch nie irgendetwas passiert.

Damit der Jahreswechsel für die Bürger in Castrop-Rauxel zu einem freudigen Ereignis ohne böse Überraschungen wird, hier einige Tipps der Feuerwehr:

  • Selbstgebastelte Feuerwerkskörper sind verboten. Ferner dürfen die im Handel erhältlichen Artikel nicht verändert werden. Beim Kauf ist darauf zu achten, dass die Feuerwerkskörper entweder durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüft sind, zu erkennen an der Kennzeichnung BAM P I oder P II und einer vierstelligen Prüfziffer oder aber das CE-Zeichen, verbunden mit einer Registrierungs- und einer Identifikationsnummer, tragen.
  • In jedem Fall sollte rechtzeitig die Gebrauchsanweisung der verschiedenen Feuerwerkskörper durchgelesen werden. Auch bei Feuerwerksartikeln der Klasse P I (z.B. Tischfeuerwerk) ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen des betreffenden Produktes in geschlossenen Räumen ausdrücklich erlaubt ist.
  • Silvesterraketen, Knallkörper usw. gehören nicht in die Hände von Kindern und stark alkoholisierten Personen. Auch dürfen Feuerwerkskörper nicht auf oder in die Nähe von Menschen geworfen werden. Dies sind die häufigsten Ursachen von schwerwiegenden Verletzungen.
  • Die Mehrzahl aller Feuerwerkskörper darf nur im Freien angezündet werden. Das Zünden in Wohnräumen, Treppenräumen, an geöffneten Fenstern und auf Balkonen ist gefährlich und eine häufige Brandursache.
  • Raketen dürfen nicht aus der Hand gestartet werden, sondern nur aus auf den Boden gestellten Flaschen. Die Rakete muss so aufgestellt werden, dass sie nach dem Abschuss ungehindert aufsteigen kann. Beschädigte Stockraketen dürfen auf keinen Fall gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar ist. Die vom Handel angebotenen Batterien bieten hier auf Grund ihrer größeren Stellfläche eine gewisse Sicherheit.
  • Vorräte von Feuerwerksartikeln sollten in fest verschließbaren Taschen, auf keinen Fall am Körper, aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers die Vorräte wieder abdecken.
  • Blindgänger sollten nicht angefasst, geöffnet oder wieder angezündet werden.
  • Sämtliche Fenster und Türen der Wohnung sollten geschlossen sein. Gleiches gilt für Lager- oder Betriebsräume, Ställe, Schuppen, Gartenlauben und Garagen. So können Brände durch fehlgeleitete Raketen vermieden werden.
  • Besondere Gefahr geht von Raketen aus, die auf Balkonen etc. landen. Hier sollte unbedingt kontrolliert werden, ob kein Feuer entstanden ist. Ist dies nicht möglich, da der Balkon durch Abwesenheit der Wohnungsbesitzer nicht zugänglich ist, sollte sicherheitshalber die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 alarmiert werden.