Alljährlich werden zu bestimmten Anlässen Brauchtumsfeuer entzündet, z.B. das Osterfeuer oder das Sankt-Martin-Feuer. Solche Veranstaltungen vertreiben nicht nur den Winter, sondern locken auch zur Geselligkeit. Leider geraten Brauchtumsfeuer immer wieder außer Kontrolle und es passieren häufig Unfälle oder es kommt zu Feuerwehreinsätzen. Die Folge sind hohe Schäden für Personen, Sachwerte und die Umwelt. Darüber hinaus werden viele Feuerwehren durch Fehlalarme belastet und unnötig gebunden. Beachten Sie folgende Hinweise zu Brauchtumsfeuern:
- Beachten Sie die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Castrop-Rauxel zum Schutz vor Immissionsbelastungen durch das Abbrennen von Brauchtumsfeuern.
- Melden Sie Ihr Brauchtumsfeuer rechtzeitig beim Ordnungsamt an. Sie vermeiden so einen gebührenpflichtigen Fehleinsatz der Feuerwehr.
- Bauen Sie den Gehölzhaufen frühestens einen Tag vor dem Entfachen auf.
- Halten Sie grundsätzlich Mindestabstände ein: 100 m von zum Aufenthalt von Menschen und Tieren bestimmten Gebäuden, von einer Bundesautobahn und einer Waldung sowie 25 m von sonstigen baulichen Anlagen und von öffentlichen Verkehrsflächen sowie von einzelnstehenden Bäumen, Wallhecken, Windschutzstreifen, Feldgehölzen und Gebüschen.
- Verwenden Sie ausschließlich raucharmes, trockenes und naturbelassenes Holz wie Strauch- und Astschnitt. Feuchtes Material führt zur vermehrten Rauchbildung.
- Benutzen Sie zum Entfachen des Feuers keine Brandbeschleuniger.
- Offenes Feuer muss grundsätzlich bis zum endgültigen Erlöschen von mindestens einer erwachsenen Person beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass sich das Feuer nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Kinder unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr, passen Sie auf sie auf.
- Strohballen können sich allein durch die Wärmestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.
- Halten Sie an der Feuerstelle geeignetes Löschmittel in ausreichender Menge vor.
- Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei.
- Kleinere Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser, maximal zehn Minuten lang. Längere Kühlung führt schnell zur Unterkühlung der betroffenen Person. Bei großflächigen Verbrennungen und auf der Haut haftenden Substanzen sollte nur primär abgelöscht werden. Alarmieren Sie sofort den Rettungsdienst über die Notrufnummer 112.
- Sollte das Feuer außer Kontrolle geraten, alarmieren Sie sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 112.
- Kontrollieren Sie die Feuerstelle am Folgetag auf Glutnester und Schwelbrände. Ggf. muss erneut abgelöscht werden.